Allianz Travel

Folgende Leistungen sind versichert:

  •  Persönliche Quarantäne 


Die Corona-Leistungen sind in folgenden Versicherungsprodukten enthalten und hierfür muss kein separater Abschluss getätigt werden:

  • Reiserücktritt-Basisschutz (Einzel- und Jahrestarife)
  • Reiserücktritt-Vollschutz (Einzel- und Jahrestarife)
  • Reiserücktritt-Basisschutz Plus (Einzel- und Jahrestarife)


Bitte beachten Sie: Die nachstehenden Ausführungen gelten nur für die oben genannten Reiseschutz-Produkte. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind im Einzelfall die dem jeweiligen Versicherungsabschluss zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. In allen anderen Produkten und auch in Versicherungen für Gruppen und Schulklassen sind die Corona-Leistungen bisher nicht enthalten.

 

Würzburger Versicherung (Travel Secure)

Folgende Leistungen sind versichert:

  • Persönliche Quarantäne (Verdacht auf Infektion und Diagnose der Infektion)


Bitte beachten Sie: Achtung: Nur durch Zusatzversicherung abgedeckt. Dieser Baustein bietet gültigen Versicherungsschutz nur in Verbindung mit einer bestehenden Jahres- oder Einmalversicherung (Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung) des Versicherers. Sie finden Sie im Vergleichsrechner. Die Zusatzversicherung wird nur für Einzelreisen angeboten.

 

Hanse Merkur

Folgende Leistungen sind versichert:

  • Persönliche Quarantäne (Verdacht auf Infektion und Diagnose der Infektion)
  • Leistung aus versichertem Grund auch bei bestehender Reisewarnung für das Reiseziel


Bitte beachten Sie: Achtung: Nur durch Zusatzversicherung abgedeckt. Dieser Baustein bietet gültigen Versicherungsschutz nur in Verbindung mit einer bestehenden Jahres- oder Einmalversicherung (Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung) des Versicherers. Sie finden Sie im Vergleichsrechner. Die Zusatzversicherung wird nur für Einzelreisen angeboten.

 

Ergo Reiseversicherung

 Folgende Leistungen sind versichert:

  • Persönliche Quarantäne 
  • Coronabedingte Reisewarnung

 

Die Corona-Leistungen sind in den Versicherungsprodukten enthalten und hierfür muss kein separater Abschluss getätigt werden.




TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH


Im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung besteht Versicherungsschutz bis zum Reiseantritt, sofern dieser von Deutschland aus erfolgt, oder aus einem anderen Land für das zum Zeitpunkt des Reiseantritts keine Reisewarnung besteht. Sollten Sie also z.B. vor Abreise einen positiven Test vorweisen können, oder sich ein Bein brechen kann die Reise storniert werden und Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten über die Reiserücktrittskostenversicherung zurück.
Angeordnete Quarantäne ist bei uns nicht mitversichert, nur falls Sie selbst positiv auf das Virus getestet wurden.
In der Reiseabbruchversicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Einreise in das Zielgebiet eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Dies gilt für jegliche Schadenfälle, auch ein Beinbruch wäre dann nicht versichert. Falls Sie eine ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung am Corona Virus vorweisen können ist dies jedoch versichert. Entscheidend ist ob bei der Einreise eine Reisewarnung besteht. Wenn dies der Fall ist, besteht im Rahmen der Reiseabbruchversicherung kein Versicherungsschutz. Besteht bei der Einreise keine Reisewarnung und die versicherte Person wird während der Reise mit einer Reisewarnung überrascht erlischt der Versicherungsschutz am Ende des 14. Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.
Wenn wärend der Reise eine Corona-Erkrankung festgestellt wird, liegt eine unerwartet schwere Erkrankung vor. Das ist das versicherte Ereignis. Auf eine parallel vorliegende Quarantäne kommt es dabei nicht an. Im Rahmen der Abbruchversicherung bestünde damit Versicherungsschutz. Die Kosten für eine verspätete Rückreise und ggfs. die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen wären versichert.
Wichtig: die Mehrkosten für die Rückreise sind nur dann versichert, wenn die Rückreise auch ursprünglich mitgebucht war.










Diese FAQ ersetzen nicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie sollen eine Orientierungshilfe sein und begründen keine Ansprüche.