Grundsätzlich sind bei einigen Versicherungen Pandemien ausgeschlossen. Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz im Falle eine COVID-19 Erkrankung. Folgende Versicherungen bieten uneingeschränkten Versicherungsschutz im Falle einer COVID-19 Erkrankung.
Reisekrankenversicherung Jahrestarife bis 8 Wochen:
- Allianz
- AXA
- Barmenia
- ERGO
- ERGO Reiseversicherung
- Hallesche
- Hanse Merkur (Tarif JRV/RKJ)
- Inter
- Würzburger Versicherung (Travel Secure)
- VIGO
- Allianz Travel (Keine Leistung einer coronabedingten Reisewarung des Auswärtigen Amts)
- Europ Assitance (Keine Leistung einer coronabedingten Reisewarung des Auswärtigen Amts)
- URV (AVB sagen grundsätzlich einen Ausschluss, Mit Vorraussetzung wird aber auch bei einer Coronaerkranung geleistet, Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einer Erkrankung an COVID-19 ist dabei, dass Sie sich bei entsprechender Symptomatik und vor der Konsultation eines Arztes mit uns in Verbindung setzen - nutzen Sie dazu z. B. die 24h-Notrufzentrale der URV(+49 211 5363-439). Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir die bestmöglichen Behandlungsoptionen ab)
Reisekrankenversicherung Einzeltarife über 8 Wochen:
- Allianz
- AXA
- Barmenia
- BDAE (Tarif Expat Flexible, Private, Private Premium)
- ERGO Reiseversicherung
- Hanse Merkur (Tarif RK365,RKL)
- Inter Versicherung
- Dr. Walter
- Würzburger Versicherung (Travel Secure)
- vigo
Diese FAQ ersetzen nicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie sollen eine Orientierungshilfe sein und begründen keine Ansprüche