Ja, in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Mopeds gesetzlich vorgeschrieben. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen, das nachweist, dass Ihr Fahrzeug versichert ist.


Die Versicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie mit Ihrem Moped einen Unfall verursachen und dabei Personen oder Sachen geschädigt werden. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung und ein entsprechendes Kennzeichen dürfen Sie Ihr Moped nicht auf öffentlichen Straßen nutzen.


Keine Kfz-Zulassung erforderlich

Als Halter eines Kleinkraftrads – dazu gehören Mofas, Mopeds, Roller, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung – benötigen Sie keine Kfz-Zulassung. Das bedeutet:

  1. Keine Anmeldung oder Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle notwendig
  2. Keine Kfz-Steuer – Kleinkrafträder sind steuerfrei


Wichtiger Hinweis

Die Versicherungskennzeichen wechseln jedes Jahr ihre Farbe und sind immer nur für ein Versicherungsjahr (01. März bis 28./29. Februar) gültig. Nach Ablauf muss ein neues Kennzeichen mit aktuellem Versicherungsschutz beantragt werden.