• Zur Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr, ist ein Motorrad- oder Rollerhelm vorgeschrieben. 
  • Führerschein, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Zweirads sowie den Versicherungsschein sind mitzuführen.
  • Kleinkraftrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darf jeder lenken, der mindestens 16 Jahre alt ist und einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzt. In einigen Bundesländern* sogar bereits mit 15. Jahren seit 2013 erlaubt.