Unterschied zwischen E-Bike und S-Pedelec

  • E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h
    Wenn das E-Bike bzw. Pedelec eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann, besteht keine Versicherungspflicht. Es wird verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Eine Absicherung gegen Kaskoschäden und Diebstahl kann jedoch über unseren Vergleichsrechner abgeschlossen werden.

  • S-Pedelecs über 25 km/h
    S-Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Leichtmofas und unterliegen daher der Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Für diese Fahrzeuge ist eine Mofa- bzw. Mopedversicherung erforderlich.


Wichtiger Hinweis: S-Pedelecs dürfen nur auf der Straße gefahren werden und sind auf Radwegen nicht zugelassen.