Die ABE wird vom Hersteller in Abstimmung mit dem Kraftfahrbundesamt erstellt. Sie garantiert u.a. die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung.


Hierzu gehören eine Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Genügend Beleuchtung (Scheinwerfer, Seitenreflektoren, Rückstrahler, Schlussleuchte) ist außerdem ebenso Pflicht wie eine laute Klingel.

Gerade E-Roller-Modelle, die vor dem offiziellen Legalisierungsbeschluss der Bundesregierung erworben wurden, entsprechen leider häufig nicht den gesetzlichen Normen.


Sollten Sie den entsprechenden Hersteller in der Herstellerliste nicht finden, senden Sie uns bitte die Allgemenein Betriebserlaubnis inkl. der Buchungsnummer an [email protected]