Eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt in der Reiserücktrittsversicherung nicht als versichertes Ereignis. Die Reiserücktrittsversicherung greift also nicht.
Sie erreichen uns Mo-Fr 9-17 Uhr
Geändert am: Di, 18 Mai, 2021 um 10:34 VORMITTAGS
Eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt in der Reiserücktrittsversicherung nicht als versichertes Ereignis. Die Reiserücktrittsversicherung greift also nicht.
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback senden