In Sechs Bundesländern müssen alle Hundebesitzer unabhängig von der Rasse und Größe ires Hundes eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Hiefür gelten verscheidene Reglungen je Bundesland:


Berlin:


1 Millionen Euro Deckungssumme bei Personen und Sachschäden und eine max. SB von 500 € (jährlich)


Hamburg:


1 Millionen Euro Deckungssumme bei Personen und Sachschäden und eine max. SB von 500 €


Sachen-Anhalt:


1 Millionen Euro Deckungssumme bei Personen und Sachschäden und bei Vermögensschäden 50.000 €.. Hier gilt eine Versicherungsplficht ab einem Alter von 3 Monaten


Schleswig-Holstein:


500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden. Hier gilt eine Versicherungsplficht ab einem Alter von 6

Monaten 


Thüringen:


500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden. Bei sonstigen Schäden 250.000 €