In Sechs Bundesländern müssen alle Hundebesitzer unabhängig von der Rasse und Größe ires Hundes eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Hiefür gelten verscheidene Reglungen je Bundesland:
Berlin:
1 Millionen Euro Deckungssumme bei Personen und Sachschäden und eine max. SB von 500 € (jährlich)
Hamburg:
1 Millionen Euro Deckungssumme bei Personen und Sachschäden und eine max. SB von 500 €
Sachen-Anhalt:
1 Millionen Euro Deckungssumme bei Personen und Sachschäden und bei Vermögensschäden 50.000 €.. Hier gilt eine Versicherungsplficht ab einem Alter von 3 Monaten
Schleswig-Holstein:
500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden. Hier gilt eine Versicherungsplficht ab einem Alter von 6
Monaten
Thüringen:
500.000 € bei Personenschäden und 250.000 € bei Sachschäden. Bei sonstigen Schäden 250.000 €