• Der Halter muss volljährig sein.
  • Der Halter muss eine Führungszeugnis vorlegen, welches sein Verantwortungsbewusstsein und seine Vertrauenswürdigkeit belegt.
  • Für einige Kampfhunde aus der Liste ist das Bestehen einer Sachkundeprüfung für den Halter Pflicht
  • Einige Tiere müssen ggf. eine Wesens- bzw. Verhaltenstest bestehen


Der Wesenstest ist dabei von zentraler Bedeutung: Er soll bestätigen, dass der Hund weder im Verhalten noch im Charakter gefährlich ist. Des Weiteren überprüft das Amt, wie der Hund auf Menschen und andere Hunde reagiert. Auch, ob er den Menschen als Führungsposition anerkennt, sein Verhalten in Stresssituationen und die Reaktion auf verschiedene Umweltreize werden getestet.

Die Kosten eines solchen Tests liegen bei circa 60 Euro. Leine und Maulkorb können trotz bestandenem Wesenstest weiterhin Pflicht sein