Eine Hundehaftpflichtversicherung versichert Personen-, Sach- und Mietsachschäden, die ein Hund gegenüber Dritten verursacht. Schäden durch den eigenen Hund fallen dagegen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht. Dies gilt in den meisten Fällen für:

  • alle Schäden durch die Hundehaltung selbst
  • Schäden, die einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Person zugefügt werden


In der Regel gelten Hundehaftpflichtversicherungen auch beim Training in einer Hundeschule. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Hundetraining stattfindet. Allerdings schließen auch hier Versicherer in den meisten Fällen die Regulierung von Eigenschäden aus.

 

Typische Beispiele, in denen für einen Versicherungsnehmer und seine Angehörigen oder Mitbewohner Eigenschäden durch einen Hund entstehen können, sind die folgenden Situationen:

  • Der Hund beißt eine im Haushalt lebende Person.
  • Der Hund zerstört Gegenstände des Versicherungsnehmers oder eines Haushaltsmitglieds.
  • Der Hund reißt hochwertige technische Geräte (Laptop, Fernseher) herunter.
  • Der Hund wird für wenige Minuten allein im eigenen Auto zurückgelassen. In dieser Zeit zerbeißt er einen Teil der Polsterung und der Armaturen.


 

Um Eigenschäden bei einzelnen Gegenständen zu decken, können Hundehalter eine sogenannte Sachversicherung abschließen. Diese kann beispielsweise für Brillen, Hörgeräte oder Laptops abgeschlossen werden. Allerdings sollten Sie sich auch hier vorher informieren, ob ein durch den eigenen Hund entstandener Schaden durch die Versicherung gedeckt ist.