Ob Sie Ihre Versicherung in Deutschland informieren, hängt immer von Ihrem Versicherungsvertrag und von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Manche Versicherungstarife verlangen, dass Sie auch geringe Krankheiten und deren Behandlungen melden. Andere Versicherungsunternehmen wiederum geben den Versicherten vor, bei welchen Vertragsärzten sie sich behandeln lassen sollen. Möglicher Vorteil einer Behandlung durch einen Vertragsarzt: Häufig rechnen Versicherungen und die Kooperationspartner wie Ärzte und Krankenhäuser direkt miteinander ab, ohne dass Sie den Rechnungsbetrag beim Arzt erst einmal auslegen müssen. Generell gilt: Müssen Sie im Ausland ins Krankenhaus, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären. Bei einer ambulanten ärztlichen Behandlung hingegen müssen Sie Ihre Versicherung nur informieren, wenn es vertraglich vereinbart ist. Nach der Behandlung bekommen Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, die Sie bitte sorgfältig aufbewahren. Die Kosten für die ambulante ärztliche Behandlung müssen Sie in aller Regel vorstrecken. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie die Originalrechnung mit Angaben zur Diagnose bei Ihrer Versicherung ein, so dass Ihnen anschließend die ausgelegten Kosten erstattet werden können.