Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Laufzeit eines Versicherungsvertrags beginnt. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden, nämlich dem formellen, materiellen und technischen Beginn des Vertrags.
Formeller Beginn
Zeitpunkt, zu dem der Vertrag rechtlich zustande kommt(formaljuristischer Vertragsabschluss)
Antragsmodell:
Police oder separate Annahmeerklärung geht Antragssteller in seinem Verfügungsbereich (z.B.
Briefkasten) zu. (nicht ausreichend: z.B . Benachrichtigung überhinterlegtes Einschreiben)
Invitatiomodell
Annahmeerklärung des VN geht beim VR ein
Technischer Beginn
- Wird vom Kunden im Antrag als gewünschter V Beginn genannt und in Police entsprechend dokumentiert
- Ab hier beginnen der „prämienbelastete Zeitraum“ und die „Versicherungs periode“
- In Kranken, Rechtsschutzversicherung und Tierversicherung beginnen die Wartezeiten
Materieller Beginn
- Beginn der „ Gefahrtragungspflicht “ des VR
- Aus Kundensicht beginnt erst hier der eigentliche Versicherungsschutz
- Einlösungsklausel: Dieser Beginn ist abhängig von der Zahlung der Erstprämie (außer inKV)
- Fällt nicht vor den technischen Beginn / Ablauf eventueller Wartezeiten