Die Fälligkeit der Erstprämie ist 14 Tage nach Zugang der Police §33 (1) VVG. Ist der Versicherungsnehmer im Verzug (§37 VVG) ist der Versicherer leistungsfrei (§37 VVG). 


Folgen:


  • Der Versicherer macht die Prämie gerichtlich geldend (Mahnbescheid, Klage) Der Versicherer ist Leistungsfreit.Der Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Versicherer kann klagen 
  • Der Versicherer erklärt den Rücktritt. Der Vertrag ist beendet und kann eine angemessen Geschäftsgebühr verlangen (§39 (1) VVG).