Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mind. 2 Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift.



Weitere Infos:



Qualifizierte Mahnung:

Formvorschriften müssen eingehalten werden, ansonsten ist die Mahnung unwirksam (Fristsetzung von mindestens 14 Tagen, Rechtsfolgenbelehrung, genaue Prämienschuld inkl. Zinsen und Gebühren)


Verbundene Kündigung:

Wird mit der qualifizierten Mahnung ausgesprochen und ist wirksam mit Ablauf der Zahlfrist


Isolierte Kündigung:

Wird separat nach Ablauf der Zahlfrist ausgesprochen, sie hat sofortige Wirkung mit Zugang beim Kunden


Reaktivierungsfrist:

Frist von einem Monat nach Wirksamwerden der Kündigung in der der VN durch Zahlung

des Rück standes den Vertrag erhalten kann. Versicherungsschutz beginn erst nach der Zahlung der Prämienschuld.