Die Hochzeitsversicherung sollte bei der Buchung des Arrangements erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage vor der Veranstaltung. Bei kurzfristiger Buchung Ihrer Feier (weniger als 29 Tage vor der Veranstaltung), ist die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen abzuschließen.