In den meisten Fällen übernehmen die Versicherungen nur die Kosten für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte. Dieser Fall tritt ein, wenn der Rücktransport ärztlich angeordnet wird. Also wenn eine medizinische Versorgung des Erkrankten nicht gesichert ist, weil eine notwendige Behandlung vor Ort nicht möglich ist.

Kann bei einem Patienten vor Ort eine angemessene ärztliche Behandlung oder eine wichtige, lebenserhaltende Operation nicht durchgeführt werden, ist der Transport in eine andere Klinik somit medizinisch notwendig. Die Kosten werden in diesem Fall in der Regel von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Voraussetzung ist aber, dass die behandelnden Ärzte die Transportfähigkeit des Patienten bescheinigen.