Im Allgemeinen ist die Auslandsreisekrankenversicherung keine gesetzliche Pflicht. Doch es gibt Länder mit besonderen Einreisebestimmungen. Dazu gehören beispielsweise Kuba und Russland. Als Deutscher benötigen Sie dort ein Visum. Das Visum wiederum erhalten Sie nur, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Dass die Auslandskrankenversicherung Pflicht in solchen Ländern ist, ist keine Willkür. Im Gegenteil: Diese Versicherung ist ohnehin ein absolutes Muss. Vor allem, wenn Sie außerhalb Europas Urlaub machen. Das Gesundheitssystem ist in vielen anderen Ländern wesentlich teurer als in Deutschland. Und Patienten werden nur behandelt, wenn sie auch zahlen können. Eine Reisekrankenversicherung gibt Ihnen diese Sicherheit.