Als private Vorsorgeversicherung können Sie Ihre Reisekrankenversicherung grundsätzlich in der Steuererklärung angeben. Soweit die Theorie. Damit Sie die Beiträge für Ihre private Auslandskrankenversicherung tatsächlich von der Steuer absetzen können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Das klappt in der Praxis selten. 


Tragen Sie die Kosten für Ihre private Reiseversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Haben Sie die Auslandskrankenversicherung für eine Geschäftsreise abgeschlossen? Dann vermerken Sie die Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten in Anlage N, als Selbstständiger in Anlage S.