Ein Versicherungskennzeichen ist für bestimmte Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Diese Fahrzeuge sind in der Regel motorisiert und erreichen eine Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und 45 km/h.
Versicherungspflichtige Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
1. Zweirädrige Kleinkrafträder
- Mofas: bis 25 km/h, maximal 50 ccm Hubraum oder 4 kW elektrische Leistung
- Mopeds: bis 45 km/h, maximal 50 ccm Hubraum oder 4 kW elektrische Leistung
- Mokicks: bis 45 km/h, maximal 50 ccm Hubraum oder 4 kW elektrische Leistung
- Motorroller (bis 45 km/h): elektrisch oder mit Verbrennungsmotor (max. 50 ccm)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
- Trikes und Kabinenroller: bis 45 km/h und maximal 50 ccm oder 4 kW Leistung
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Leichte Quads oder Microcars:
- Maximal 45 km/h
- Maximal 50 ccm (Benzinmotor) oder 4 kW (Elektromotor)
- Leergewicht unter 350 kg
4. Elektrokleinstfahrzeuge (nach eKFV geregelt)
- E-Scooter: bis 20 km/h mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)
- Segways: bis 20 km/h mit Betriebserlaubnis
5. Elektrische Krankenfahrstühle
- Krankenfahrstühle über 6 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen
- Fahrzeuge bis 6 km/h sind nicht versicherungspflichtig
Nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge
- Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor (E-Bikes/Pedelecs) bis 25 km/h (unterstützen nur beim Treten, daher keine Versicherungspflicht)
- Elektrokleinstfahrzeuge ohne ABE (z. B. Hoverboards oder E-Skateboards, da sie keine Straßenzulassung haben)
- Nicht motorisierte Fahrzeuge wie normale Fahrräder oder Tretroller
Fazit
Alle motorisierten Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 45 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr (01. März bis 28./29. Februar) und muss danach erneuert werden. Der Abschluss einer passenden Versicherung erfolgt schnell und einfach über den Covomo-Vergleichsrechner.