Ein Versicherungskennzeichen ist für bestimmte Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Diese Fahrzeuge sind in der Regel motorisiert und erreichen eine Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und 45 km/h.


Versicherungspflichtige Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

1. Zweirädrige Kleinkrafträder

  • Mofas: bis 25 km/h, maximal 50 ccm Hubraum oder 4 kW elektrische Leistung
  • Mopeds: bis 45 km/h, maximal 50 ccm Hubraum oder 4 kW elektrische Leistung
  • Mokicks: bis 45 km/h, maximal 50 ccm Hubraum oder 4 kW elektrische Leistung
  • Motorroller (bis 45 km/h): elektrisch oder mit Verbrennungsmotor (max. 50 ccm)

2. Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Trikes und Kabinenroller: bis 45 km/h und maximal 50 ccm oder 4 kW Leistung

3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Leichte Quads oder Microcars:
    • Maximal 45 km/h
    • Maximal 50 ccm (Benzinmotor) oder 4 kW (Elektromotor)
    • Leergewicht unter 350 kg

4. Elektrokleinstfahrzeuge (nach eKFV geregelt)

  • E-Scooter: bis 20 km/h mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)
  • Segways: bis 20 km/h mit Betriebserlaubnis

5. Elektrische Krankenfahrstühle

  • Krankenfahrstühle über 6 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen
  • Fahrzeuge bis 6 km/h sind nicht versicherungspflichtig


Nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge

  • Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor (E-Bikes/Pedelecs) bis 25 km/h (unterstützen nur beim Treten, daher keine Versicherungspflicht)
  • Elektrokleinstfahrzeuge ohne ABE (z. B. Hoverboards oder E-Skateboards, da sie keine Straßenzulassung haben)
  • Nicht motorisierte Fahrzeuge wie normale Fahrräder oder Tretroller


Fazit

Alle motorisierten Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 45 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr (01. März bis 28./29. Februar) und muss danach erneuert werden. Der Abschluss einer passenden Versicherung erfolgt schnell und einfach über den Covomo-Vergleichsrechner.