Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung und schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Forderungen Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden verursacht wird.


1. Abgedeckte Schäden

Die Haftpflichtversicherung übernimmt folgende Kosten:

  • Personenschäden:

    • Heilbehandlungskosten für verletzte Personen (z. B. Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen).
    • Schmerzensgeld für Geschädigte.
    • Rentenzahlungen bei dauerhafter Invalidität.
    • Hinterbliebenenrente oder Beerdigungskosten im Todesfall.
  • Sachschäden:

    • Beschädigung oder Zerstörung fremder Fahrzeuge, Gebäude oder Gegenstände.
    • Beispiel: Ihr Moped fällt um und beschädigt ein geparktes Auto.
  • Vermögensschäden:

    • Schäden, die nicht direkt mit einem Personen- oder Sachschaden verbunden sind.
    • Beispiel: Ein Unfall verursacht eine Straßensperrung, wodurch einem Unternehmen finanzielle Verluste entstehen.
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG):

    • Kosten für Umweltschäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, z. B. durch ausgelaufene Betriebsstoffe.
  • Abwehr unbegründeter Forderungen (passiver Rechtsschutz):

    • Falls ein Dritter ungerechtfertigt Schadenersatzansprüche stellt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Abwehr, einschließlich möglicher Gerichtsverfahren.


2. Nicht abgedeckte Schäden

Die Haftpflichtversicherung leistet keinen Ersatz für:

  • Eigene Schäden am versicherten Fahrzeug (dafür ist eine Teilkasko oder Vollkasko erforderlich).
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Schäden während motorsportlicher Veranstaltungen oder Fahrten auf Rennstrecken.
  • Schäden an beförderten Sachen (z. B. Gepäck oder private Gegenstände im Fahrzeug).


3. Höchstentschädigung (Versicherungssummen)

  • Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die im Versicherungsschein festgelegt ist.
  • Typischerweise gilt eine Pauschaldeckung bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Deckungssumme für Personenschäden auf 15 Millionen Euro pro geschädigte Person begrenzt ist.


Fazit

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen Dritter. Sie ist für alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge, darunter Mopeds, Roller, Mokicks und E-Scooter, zwingend erforderlich und übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt und erfordern eine zusätzliche Kaskoversicherung.