Die Teilkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für das eigene Fahrzeug und übernimmt Kosten für bestimmte Schäden, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.


1. Abgedeckte Schäden

Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schadenarten ab:

  • Brand und Explosion

    • Schäden durch Feuer oder Explosionen, unabhängig davon, ob sie durch einen technischen Defekt oder äußere Einflüsse verursacht wurden.
  • Diebstahl und unbefugter Gebrauch

    • Die Versicherung übernimmt Schäden, wenn das Fahrzeug gestohlen oder unbefugt genutzt wird.
    • Schäden durch Raub oder räuberische Erpressung sind ebenfalls mitversichert.
    • Kein Schutz besteht, wenn das Fahrzeug vom Täter mit Zustimmung des Besitzers genutzt wurde.
  • Naturgewalten (Elementarschäden)

    • Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.
    • Schnee- und Eislawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch.
  • Zusammenstoß mit Tieren

    • Die Versicherung zahlt für Schäden, die durch eine Kollision mit Tieren aller Art entstehen.
  • Kurzschluss an der Verkabelung

    • Schäden an der elektrischen Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss sind abgedeckt.
    • Folgeschäden an angeschlossenen Komponenten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) sind bis zu einer bestimmten Summe mitversichert (z. B. 1.500 € je Schadenereignis).
  • Tierbiss und Folgeschäden

    • Schäden durch Marderbiss oder andere Tiere sind versichert.
    • Folgeschäden, wie z. B. Motorschäden durch beschädigte Schläuche, sind bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert (z. B. 3.000 €).
  • Glasbruch

    • Schäden an der Verglasung des Fahrzeugs, einschließlich Front-, Heck- und Seitenscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    • Folgeschäden durch Glasbruch (z. B. Wasserschäden im Innenraum) sind jedoch ausgeschlossen.
  • Entwendung von Fahrzeugschlüsseln

    • Kosten für die Umcodierung oder den Austausch von Schlössern nach einem Einbruch oder Raub sind bis zu einem bestimmten Betrag (z. B. 500 €) abgedeckt.


2. Nicht abgedeckte Schäden

Die Teilkaskoversicherung deckt keine Schäden durch Unfälle oder Vandalismus. Dazu zählen:

  • Unfallschäden, die selbst oder durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht wurden (diese sind nur mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt).
  • Vandalismusschäden, wie z. B. mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug.
  • Grobe Fahrlässigkeit, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert war (z. B. unverschlossener Roller in einer öffentlichen Garage).
  • Reifenschäden, sofern sie nicht durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden.


3. Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen

  • Je nach Vertrag kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, um die Versicherungsprämie zu senken.
  • Einige Leistungen, wie z. B. Folgeschäden durch Tierbiss oder Kurzschluss, sind nur bis zu einer festgelegten Höchstsumme gedeckt.


Fazit

Die Teilkaskoversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für Schäden, die nicht durch Unfälle entstehen. Sie schützt vor Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Tierbiss und Glasbruch und kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Schäden durch Unfälle oder Vandalismus sind jedoch nicht enthalten und erfordern eine Vollkaskoversicherung.