Ein neues Versicherungskennzeichen wird benötigt, wenn das Versicherungsjahr abgelaufen ist oder wenn ein neues Fahrzeug versichert werden soll. Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch, sodass jedes Jahr ein neues Kennzeichen beantragt werden muss.


1. Wann brauche ich ein neues Kennzeichen?

  • Das Versicherungsjahr läuft immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres.
  • Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jedes Jahr, um die Gültigkeit sichtbar zu machen.
  • Ohne ein neues Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.


2. Wo kann ich ein neues Versicherungskennzeichen beantragen?

  • Ein neues Kennzeichen kann schnell und einfach über den Covomo-Vergleichsrechner beantragt werden.
  • Makler haben im Covomo Vertriebsportal die Möglichkeit, einen Antrag aus dem Vorjahr erneut einzureichen, ohne die Daten erneut eingeben zu müssen.


3. Ablauf der Bestellung

  • Wählen Sie im Vergleichsrechner die gewünschte Versicherung (Haftpflicht oder Haftpflicht mit Teilkasko) aus.
  • Geben Sie die Fahrzeugdaten ein.
  • Nach Abschluss des Versicherungsvertrags wird das neue Kennzeichen per Post zugestellt.
  • Das alte Kennzeichen muss nicht zurückgegeben werden, es verliert automatisch seine Gültigkeit.


4. Wie lange dauert die Lieferung?

  • Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–7 Werktagen.
  • Bei Bestellungen am Wochenende erfolgt die Bearbeitung erst am folgenden Montag.


5. Was tun, wenn das Kennzeichen nicht ankommt?

Falls das Versicherungskennzeichen nach mehreren Tagen noch nicht eingetroffen ist, können Sie eine E-Mail an service@covomo.de senden und die Buchungsnummer angeben. Die Anfrage wird dann an die zuständige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet.


Fazit

Ein neues Versicherungskennzeichen kann bequem online über den Covomo-Vergleichsrechner beantragt werden. Ohne gültiges Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht genutzt werden, daher sollte die Versicherung rechtzeitig vor dem 1. März erneuert werden.