Wenn Ihr Moped, Roller oder E-Scooter gestohlen wird, hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben.


1. Sofortmaßnahmen nach einem Diebstahl

  • Diebstahl umgehend der Polizei melden und eine Anzeige erstatten.
  • Aktenzeichen der Polizei notieren, da es für die Versicherungsmeldung erforderlich ist.
  • Überprüfung der Umgebung: Falls möglich, prüfen Sie, ob das Fahrzeug abgeschleppt oder unerlaubt abgestellt wurde.

2. Schaden der Versicherung melden

  • Falls eine Teilkaskoversicherung besteht, melden Sie den Diebstahl sofort bei Ihrer Versicherung.
  • Geben Sie alle relevanten Informationen an:
    • Versicherungsnummer oder Buchungsnummer
    • Aktenzeichen der Polizei
    • Fahrzeugdaten und letzte bekannte Position

3. Was übernimmt die Versicherung?

  • Mit Teilkasko:
    • Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (aktueller Marktwert zum Zeitpunkt des Diebstahls).
    • Falls das Fahrzeug wieder aufgefunden wird, übernimmt die Versicherung eventuell entstandene Schäden durch Diebstahlversuche oder Vandalismus.
  • Ohne Teilkasko:
    • Keine Erstattung – Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden an Dritten, nicht den Diebstahl des eigenen Fahrzeugs.

4. Was passiert, wenn das Fahrzeug wiedergefunden wird?

  • Innerhalb eines Monats:
    • Falls Ihr Fahrzeug gefunden wird, sind Sie verpflichtet, es zurückzunehmen.
    • Schäden am Fahrzeug werden nur übernommen, wenn sie unter die Teilkaskoversicherung fallen.
  • Nach einem Monat:
    • Falls das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Wochen gefunden wird, erfolgt die Entschädigungszahlung durch die Versicherung.
    • Danach geht das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über, falls es später wieder auftaucht.

5. Was passiert mit dem Versicherungsvertrag?

  • Der Vertrag läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter.
  • Manche Versicherer bieten eine anteilige Rückerstattung der Prämie, wenn das Fahrzeug nicht ersetzt wird.

Fazit

  • Teilkaskoversicherung nötig, um bei Diebstahl entschädigt zu werden.
  • Unverzüglich Polizei und Versicherung informieren.
  • Wiederbeschaffungswert wird erstattet, falls das Fahrzeug nicht aufgefunden wird.
  • Ohne Teilkaskoversicherung gibt es keine Erstattung.

Falls Sie den Diebstahl melden müssen oder Unterstützung benötigen, senden Sie eine E-Mail an service@covomo.de, damit Ihre Anfrage an die zuständige Versicherung weitergeleitet wird.