Wenn Ihr Moped, Roller oder E-Scooter gestohlen wird, hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben.
1. Sofortmaßnahmen nach einem Diebstahl
- Diebstahl umgehend der Polizei melden und eine Anzeige erstatten.
- Aktenzeichen der Polizei notieren, da es für die Versicherungsmeldung erforderlich ist.
- Überprüfung der Umgebung: Falls möglich, prüfen Sie, ob das Fahrzeug abgeschleppt oder unerlaubt abgestellt wurde.
2. Schaden der Versicherung melden
- Falls eine Teilkaskoversicherung besteht, melden Sie den Diebstahl sofort bei Ihrer Versicherung.
- Geben Sie alle relevanten Informationen an:
- Versicherungsnummer oder Buchungsnummer
- Aktenzeichen der Polizei
- Fahrzeugdaten und letzte bekannte Position
3. Was übernimmt die Versicherung?
- Mit Teilkasko:
- Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (aktueller Marktwert zum Zeitpunkt des Diebstahls).
- Falls das Fahrzeug wieder aufgefunden wird, übernimmt die Versicherung eventuell entstandene Schäden durch Diebstahlversuche oder Vandalismus.
- Ohne Teilkasko:
- Keine Erstattung – Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden an Dritten, nicht den Diebstahl des eigenen Fahrzeugs.
4. Was passiert, wenn das Fahrzeug wiedergefunden wird?
- Innerhalb eines Monats:
- Falls Ihr Fahrzeug gefunden wird, sind Sie verpflichtet, es zurückzunehmen.
- Schäden am Fahrzeug werden nur übernommen, wenn sie unter die Teilkaskoversicherung fallen.
- Nach einem Monat:
- Falls das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Wochen gefunden wird, erfolgt die Entschädigungszahlung durch die Versicherung.
- Danach geht das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über, falls es später wieder auftaucht.
5. Was passiert mit dem Versicherungsvertrag?
- Der Vertrag läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter.
- Manche Versicherer bieten eine anteilige Rückerstattung der Prämie, wenn das Fahrzeug nicht ersetzt wird.
Fazit
- Teilkaskoversicherung nötig, um bei Diebstahl entschädigt zu werden.
- Unverzüglich Polizei und Versicherung informieren.
- Wiederbeschaffungswert wird erstattet, falls das Fahrzeug nicht aufgefunden wird.
- Ohne Teilkaskoversicherung gibt es keine Erstattung.
Falls Sie den Diebstahl melden müssen oder Unterstützung benötigen, senden Sie eine E-Mail an service@covomo.de, damit Ihre Anfrage an die zuständige Versicherung weitergeleitet wird.