Muss ich jeden Schaden der Versicherung melden?

Nicht jeder Schaden muss zwingend der Versicherung gemeldet werden. Es hängt davon ab, welche Art von Schaden vorliegt und welche Versicherungsart Sie abgeschlossen haben.


1. Schäden, die gemeldet werden sollten

  • Haftpflichtschäden (Pflicht)

    • Wenn Sie mit Ihrem Moped, Roller oder E-Scooter einen Schaden an Dritten (Personen oder Sachen) verursachen, muss dies sofort der Versicherung gemeldet werden.
    • Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche oder wehrt unbegründete Forderungen ab.
    • Wichtig: Keinesfalls ein Schuldanerkenntnis abgeben – die Versicherung prüft die Haftungsfrage.
  • Schäden, die unter die Teilkaskoversicherung fallen

    • Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs (sofort bei der Polizei melden und dann der Versicherung).
    • Brand oder Explosion.
    • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
    • Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh oder Wildschwein).
    • Marderbiss und Folgeschäden.
    • Kurzschluss an der Verkabelung.
    • Glasbruch (z. B. beschädigte Scheinwerfer oder Spiegel).

2. Schäden, die nicht gemeldet werden müssen

  • Kleine Kratzer oder Bagatellschäden

    • Wenn ein Schaden so gering ist, dass eine Reparatur günstiger als die mögliche Rückstufung oder Selbstbeteiligung wäre, kann es sinnvoll sein, den Schaden selbst zu tragen.
  • Selbstverschuldete Unfälle

    • Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht für eigene Schäden.
    • Die Teilkaskoversicherung deckt keine selbstverschuldeten Unfälle oder Vandalismus.

3. Was passiert, wenn ein Schaden nicht gemeldet wird?

  • Bei Haftpflichtschäden kann ein verspätetes Melden zu Problemen führen (z. B. wenn der Geschädigte Ansprüche geltend macht und die Versicherung den Fall nicht kennt).
  • Nicht gemeldete Diebstähle oder Unwetterschäden können dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

4. Wie schnell muss der Schaden gemeldet werden?

  • Unverzüglich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach dem Schadensereignis.
  • Bei Diebstahl oder Raub: Sofort Polizei und Versicherung informieren.
  • Schäden, die zu einem Rechtsstreit führen könnten, sollten ebenfalls direkt gemeldet werden.

Fazit

  • Haftpflichtschäden müssen immer gemeldet werden.
  • Teilkaskoschäden sollten gemeldet werden, wenn sie unter die Versicherung fallen.
  • Bagatellschäden oder selbstverschuldete Unfälle müssen nicht zwingend gemeldet werden, wenn es günstiger ist, den Schaden selbst zu übernehmen.

Falls Sie sich unsicher sind, ob ein Schaden gemeldet werden muss, können Sie eine E-Mail an service@covomo.de senden, um Ihre Anfrage weiterleiten zu lassen.