Nein, nicht jeder E-Scooter benötigt eine Versicherung. Entscheidend ist, ob der E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen ist und welche technischen Merkmale er hat.
1. Versicherungspflichtige E-Scooter
Ein E-Scooter benötigt eine Versicherung, wenn:
- Die Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h liegt.
- Er eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung besitzt.
- Er auf öffentlichen Straßen und Radwegen genutzt wird.
Pflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach Abschluss erhält der E-Scooter eine Versicherungsplakette, die gut sichtbar angebracht werden muss.
Optionale Teilkaskoversicherung: Deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Naturgewalten oder Kurzschluss ab.
2. Nicht versicherungspflichtige E-Scooter
Kein Versicherungskennzeichen benötigen:
- E-Scooter ohne Straßenzulassung, die nur auf Privatgelände genutzt werden dürfen.
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h, da sie nicht als Elektrokleinstfahrzeuge gelten.
3. Strafen bei fehlender Versicherung
- Das Fahren ohne gültige Versicherung ist eine Straftat und kann mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
- Zudem haftet der Fahrer persönlich für alle verursachten Schäden.
Fazit
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung müssen versichert werden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt schnell und einfach über den Covomo-Vergleichsrechner.