Nein, nicht jeder E-Scooter benötigt eine Versicherung. Entscheidend ist, ob der E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen ist und welche technischen Merkmale er hat.


1. Versicherungspflichtige E-Scooter

Ein E-Scooter benötigt eine Versicherung, wenn:

  • Die Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h liegt.
  • Er eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung besitzt.
  • Er auf öffentlichen Straßen und Radwegen genutzt wird.

Pflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach Abschluss erhält der E-Scooter eine Versicherungsplakette, die gut sichtbar angebracht werden muss.

Optionale Teilkaskoversicherung: Deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Naturgewalten oder Kurzschluss ab.


2. Nicht versicherungspflichtige E-Scooter

Kein Versicherungskennzeichen benötigen:

  • E-Scooter ohne Straßenzulassung, die nur auf Privatgelände genutzt werden dürfen.
  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h, da sie nicht als Elektrokleinstfahrzeuge gelten.


3. Strafen bei fehlender Versicherung

  • Das Fahren ohne gültige Versicherung ist eine Straftat und kann mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
  • Zudem haftet der Fahrer persönlich für alle verursachten Schäden.


Fazit

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung müssen versichert werden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt schnell und einfach über den Covomo-Vergleichsrechner.