Eine Handyversicherung greift bei allen berechtigten Anspruchsstellungen. Darunter fallen alle Schäden und Defekte, die in den AVB als solche aufgelistet sind. Dazu gehören in der Regel zum Beispiel Wasserschaden, Elementarereignisse, Bedienungsfehler, Sturz- und Bruchschäden und je nach Tarif auch Diebstahl und daraus resultierende Mobilfunkkosten.

Eine Handyversicherung greift nicht in Schadensfällen, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstehen.