Unter dem Begriff "grobe Fahrlässigkeit" versteht man in der Versicherungswelt, dass ein Schaden absichtlich hervorgerufen wurde. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Handy oder Tablet absichtlich runterwerfen und es einen Schaden davon trägt, ist dieser nicht erstattungsfähig. Des Weiteren fallen auch Defekte, die aus Handlungen, die unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) stattgefunden haben, unter grobe Fahrlässigkeit und unterliegen ebenfalls nicht der Erstattungspflicht.
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