Die Smartphone-Versicherung zahlt in allen Fällen, die in den AVB versichert sind, in allen anderen Fällen haftet sie nicht. Eine Ausnahme hier: Grobe Fahrlässigkeit. Damit können auch berechtigte Ansprüche unwirksam gemacht werden, wenn zum Beispiel ein Schadensfall auf Einfluss von Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist.