Man darf Fluggeräte ab 25 kg Startgewicht nur dann fliegen lassen, bzw. selbst fliegen, wenn man eine besondere Zulassung durch das LBA (Luftfahrtbundesamt), sowie eine Fluglizenz als Pilot besitzt.


Dies trifft auf die meisten Deutschen nicht zu, weshalb Drohnen nur bis maximal 25 kg bewegt werden dürfen.