In den von uns angebotenen Tarifen sind von Einzelpersonenüber Paare bis hin zu Familien versicherbar. Zu beachten hierbei ist, dass wenn es sich um eine Versicherung für mehrere Personen (Paar, Familie) handelt, es die Voraussetzung gibt, dass alle versicherten Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben müssen.


Dabei kann der Familienbegriff je nach Versicherer unterschiedlich definiert werden. Es können unter anderem auch Eltern/Schwiegereltern des Versicherungsnehmers, sowie seine ledigen Kinder, Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie deren ledige Kinder mitversichert werden. Adoptiv- und Pflegekinder werden hier leiblichen Kindern gleichgestellt.

Sollten Sie Ihre Familie versichern wollen, legen Sie besonderes Augenmerk auf die jeweilige Definition des Familienbegriffs.