Zum Wohle des Vermieters und des Mieters gibt es verschiedene Arten der Mietkaution. Dabei kommt es vor allem auf die finanziellen Situationen beider Parteien an. 


Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Mietkautionsarten:


Die Barkaution ist die Bezahlung in bar, sowie die Einzahlung auf ein Treuhandkonto mit Ihrem Namen.


Die Bankbürgschaft bedeutet, dass die Bank für Sie bürgt. Wird die Mietkaution fällig, übernimmt die Bank die Zahlung an den Vermieter. Sie müssen anschließend das Geld an die Bank zurückzahlen. Jedoch erheben die Banken mittlerweile hohe Gebühren und verlangen diverse Nachweise, sodass diese Methode eher weniger verwendet wird.


Das verpfändete Konto dient als Mietsicherheit und ist in der Regel auf den Namen des Mieters ausgestellt. Geachtet werden sollte vor allem auf einen Sperrvermerk, sodass der Vermieter keinen ungerechtfertigten Zugriff bekommt.


Verpfändete Wertpapiere stellen ebenfalls eine Form der Zahlung der Mietkaution dar. Wir raten jedoch davon ab, weil durch Kreditinstitute das Vorgehen erschwert wird.


Die Mietbürgschaft beschreibt den Vorgang, bei dem ein Bürge für den Mieter bei Sach- und Mietschäden bürgt. Ein Beispiel hierfür ist das Bürgen der Eltern für Ihr Kind.