Die Miete kann vom Mieter auch in drei gleichgroßen monatlichen Raten gezahlt werden.
So wird nach §551 Abs. 2 BGB nur der erste Teilbetrag bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Geändert am: Di, 12 Mai, 2020 um 3:04 NACHMITTAGS
Die Miete kann vom Mieter auch in drei gleichgroßen monatlichen Raten gezahlt werden.
So wird nach §551 Abs. 2 BGB nur der erste Teilbetrag bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.
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