Dies können Sie z. B. über die Deutsche Kautionsversicherung absichern.


Im Antrag können bis zu zwei im Mietvertrag stehende Mieter aufgenommen werden. Bei Mietgemeinschaften ist vorher festzulegen, welche zwei im Mietvertrag stehende Mieter als Hauptmieter die Mietkaution gesamtschuldnerisch übernehmen. Diese zwei Mieter haften im Rahmen des Vertragsverhältnisses dann für ihre Mitmieter.