Wenn der Vermieter Ansprüche stellt, wird der Versicherungsnehmer durch den jeweiligen Versicherer umgehend informiert. Der Mieter hat die Möglichkeit innerhalb einer Fristsetzung gerichtliche Maßnahmen einzuleiten. Besteht der geltend gemachte Anspruch zu Recht, und hat der Mieter keine Einwände, so wird der geforderte Betrag begrenzt auf die Kautionssumme ausgezahlt. Der Mieter muss dann den ausgezahlten Betrag an die Versicherung zurückzahlen.
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