Nein. Der Bürgschaftsgläubiger kann die Versicherungen jederzeit aus der Haftung entlassen. Besondere Bedingungen gibt es nicht.
Covomo Kundenservice
Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 10:38 VORMITTAGS
Nein. Der Bürgschaftsgläubiger kann die Versicherungen jederzeit aus der Haftung entlassen. Besondere Bedingungen gibt es nicht.
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback senden