Die Hochzeitsversicherung zahlt wenn:
- VN oder Angehörige wie z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Großeltern plötzlich und unerwartet schwer erkranken und die geplante Feier deshalb abgesagt oder verschoben werden muss.
- VN oder eine Risikoperson plötzlich und unerwartet den Arbeitsplatz verlieren und es deshalb unzumutbar ist, die Feier steigen zu lassen.
- die Feier aufgrund von Tod oder Unfall abgesagt oder abgebrochen werden muss.
Die Hochzeitsversicherung zahlt nicht wenn:
- eine Krankheit bereits bei Versicherungsabschluss bekannt war.
- nur eine leichte Erkrankung vorliegt, welche es zumutbar macht, die Feier dennoch stattfinden zu lassen.
- es sich um Feierlichkeiten handelt, die sich nicht ausschließlich auf eine versicherte Person beziehen (z.B. Weihnachts-, Vereins- oder Firmenfeiern).