Die Hochzeitsversicherung zahlt wenn:


  • VN oder Angehörige wie z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Großeltern plötzlich und unerwartet schwer erkranken und die geplante Feier deshalb abgesagt oder verschoben werden muss.
  • VN oder eine Risikoperson plötzlich und unerwartet den Arbeitsplatz verlieren und es deshalb unzumutbar ist, die Feier steigen zu lassen.
  • die Feier aufgrund von Tod oder Unfall abgesagt oder abgebrochen werden muss.



Die Hochzeitsversicherung zahlt nicht wenn:


  • eine Krankheit bereits bei Versicherungsabschluss bekannt war.
  • nur eine leichte Erkrankung vorliegt, welche es zumutbar macht, die Feier dennoch stattfinden zu lassen.
  • es sich um Feierlichkeiten handelt, die sich nicht ausschließlich auf eine versicherte Person beziehen (z.B. Weihnachts-, Vereins- oder Firmenfeiern).