Die Leistungen aus der Hochzeitsversicherung werden immer an den Geschädigten ausgezahlt. Geschädigter ist der, der die Stornokosten zu tragen hat.
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Geändert am: Do, 20 Mai, 2021 um 11:21 VORMITTAGS
Die Leistungen aus der Hochzeitsversicherung werden immer an den Geschädigten ausgezahlt. Geschädigter ist der, der die Stornokosten zu tragen hat.
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