Eine Hochzeitsversicherung kann auch dann abgeschlossen werden, wenn die Braut bereits schwanger ist.

Bitte beachten Sie: Sofern bereits bei Abschluss des Vertrages von einer Risikoschwangerschaft ausgegangen werden kann, z.B. wenn der Arzt Bettruhe verordnet hat, besteht kein Versicherungsschutz.


Welche Versicherer dies absichert, können Sie in unserem Vergleich einsehen.