Generell gilt: Um möglichen Missbrauchsfällen vorzubeugen, leisten die meisten Versicherer in der Regel nur für unvorhersehbare Schadensfälle, dessen Eintritt weder bei Buchung der Reise, noch bei Abschluss der Reiseversicherung absehbar war.


Hierzu zählen bei den meisten Versicherern unter anderem folgende Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: