Generell gilt: Um möglichen Missbrauchsfällen vorzubeugen, leisten die meisten Versicherer in der Regel nur für unvorhersehbare Schadensfälle, dessen Eintritt weder bei Buchung der Reise, noch bei Abschluss der Reiseversicherung absehbar war.
Hierzu zählen bei den meisten Versicherern unter anderem folgende Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsplatzverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
- Nichtversetzung eines Schülers
- Bruch von Prothesen bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwarteter Termin zur Spende von Organen/Geweben
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines Hundes